{"id":200,"date":"2017-08-04T08:30:48","date_gmt":"2017-08-04T08:30:48","guid":{"rendered":"http:\/\/ig-victoria.de\/?page_id=200"},"modified":"2017-08-04T08:31:00","modified_gmt":"2017-08-04T08:31:00","slug":"satzung-der-victoria-interessengemeinschaft","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/victoria-ig.de\/?page_id=200","title":{"rendered":"Satzung der Victoria Interessengemeinschaft"},"content":{"rendered":"<h4>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n<p>Die im Jahr 1988 gegr\u00fcndete Interessengemeinschaft tr\u00e4gt den Namen \u201eVictoria-Interessengemeinschaft\u201c, im nachfolgenden &gt;Victoria-IG&lt; genannt. Sie ist parteipolitisch ungebunden und \u00fcberkonfessionell. Die gesamten Kosten werden durch die Mitgliedsbeitr\u00e4ge gedeckt. Wirtschaftliche Ziele werden nicht verfolgt. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Zwecke und Ziele<\/h4>\n<h5>2.1<\/h5>\n<p>Die Victoria-IG ist ein Zusammenschluss von Personen, der sich die Erhaltung und Pflege von Victoria- Fahrzeugen als technischem Kulturgut und von Unterlagen zur Dokumentation der Geschichte der Victoria Werke AG N\u00fcrnberg, vom Gr\u00fcndungsjahr 1886 (Firmierung: Frankenburger &amp; Ottenstein) bis zum Aufgehen in der Zweirad Union AG im Jahr 1958 zur Aufgabe gestellt hat.<\/p>\n<h5>2.2<\/h5>\n<p>Die Ausrichtung eines internationalen Jahrestreffens. Der\/die ausrichtenden Veranstalter vor Ort wird\/werden auf Antrag von der Victoria-IG finanziell unterst\u00fctzt. Der Betrag wird auf der Vorstandsversammlung des zu unterst\u00fctzenden Jahrestreffens festgelegt.<\/p>\n<h5>2.3<\/h5>\n<p>Die Herausgabe des Victoria-Info-Heftes.<\/p>\n<h5>2.4<\/h5>\n<p>Unterst\u00fctzung und Beratung unserer Mitglieder bei der Restaurierung und Zulassung historischer Fahrzeuge durch die Typreferenten der Victoria-IG.<\/p>\n<h5>2.5<\/h5>\n<p>Die Einrichtung und Betreuung eines Internetportals<\/p>\n<h5>2.6<\/h5>\n<p>Die Nachfertigung von Ersatzteilen.<\/p>\n<h5>2.7<\/h5>\n<p>Die F\u00f6rderung und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene mit Institutionen und Museen.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h4>\n<h5>3.1<\/h5>\n<p>Die Victoria-IG verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/p>\n<h5>3.2<\/h5>\n<p>Die Victoria-IG ist selbstlos t\u00e4tig.<\/p>\n<h5>3.3<\/h5>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<h5>3.4<\/h5>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Victoria-IG fremd sind beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>Mitglied k\u00f6nnen alle unbescholtenen Personen (Minderj\u00e4hrige unter 18 Jahren ben\u00f6tigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters) sowie juristische Personen, Beh\u00f6rden, Firmen und Verb\u00e4nde nach Zustimmung des Vorstandes werden, die die Ziele der Victoria-IG (siehe \u00a7 2.1 der Satzung) unterst\u00fctzen. Alle vollj\u00e4hrigen Mitglieder sind f\u00fcr jedes Amt innerhalb der Victoria-IG w\u00e4hlbar. Die Victoria-IG besteht aus Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Ehrenmitgliedschaft<\/h4>\n<p>Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes k\u00f6nnen Personen, die sich besonders um die Victoria-IG verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<\/h4>\n<p>Die Mitglieder der Victoria-IG sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Vorstandsversammlung festgesetzt und im Victoria-Info-Heft als offiziellem Organ der Victoria-IG bekanntgegeben. Der Jahresbeitrag ist auf das Konto der Victoria Interessengemeinschaft zu \u00fcberweisen oder es ist eine Einzugserm\u00e4chtigung zu erteilen. Der Jahresbeitrag gilt\u00a0 jeweils f\u00fcr 12 Monate, bei Nichtzahlung erfolgt ein Ausschlu\u00df aus der Victoria Interessengemeinschaft, gem. \u00a77 Artikel c.b.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<h5>a.<\/h5>\n<p>Die Austrittserkl\u00e4rung muss gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich erfolgen. Eine K\u00fcndigung ist zum Ende des 12 Monatszeitraumes zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h5>b.<\/h5>\n<p>Bei nat\u00fcrlichen Personen durch deren Tod, bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung bzw. L\u00f6schung.<\/p>\n<h5>c.<\/h5>\n<p>Durch Ausschluss aus der Victoria-IG:<\/p>\n<h6>c.a.<\/h6>\n<p>Durch Mehrheitsbeschluss aller anwesenden Mitglieder des Vorstandes im Rahmen einer ordnungsm\u00e4\u00dfig einberufenen Vorstandssitzung. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Dem vom Ausschlussverfahren betroffenen Mitglied ist rechtliches Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren und zwar in Form einer schriftlichen Stellungnahme zu dem erhobenen Vorwurf. Das rechtliche Geh\u00f6r gilt als gew\u00e4hrt, wenn die Stellungnahme nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ausschlussverfahrens beim Vorstand eingeht.<\/p>\n<h6>c.b.<\/h6>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit sofortiger Wirkung, wenn der f\u00e4llige Beitrag, trotz einer Mahnung mit Fristsetzung, nicht entrichtet wird.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Mitgliederversammlungen haben auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der Mi tglieder stattzufinden oder wenn der Vorstand (s. \u00a7 9) dies im Interesse der Victoria-IG unter Angabe der Gr\u00fcnde f\u00fcr notwendig h\u00e4lt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussf\u00e4hig. \u00c4nderungen der Satzung oder aber die Aufl\u00f6sung der Victoria-IG bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 3\/4 der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. \u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand (s. \u00a7 9) zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss nachstehende Punkte enthalten:<br \/>\na. Feststellung der Anwesenden und der Stimmberechtigung<br \/>\nb. Bericht des Vorstandes<br \/>\nc. Bericht des Kassenwartes<br \/>\nd. Entlastung des Vorstandes<br \/>\ne. Antr\u00e4ge und Verschiedenes<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, auch das Ehrenmitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann auch durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Mitglied ausge\u00fcbt werden, wobei das anwesende Mitglied h\u00f6chstens zwei andere Mitglieder vertreten kann. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Vorstand<\/h4>\n<p>Zu dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a. 1. Vorsitzender<\/p>\n<p>b. 2. Vorsitzender<\/p>\n<p>c. Kassenwart<\/p>\n<p>d. Webmaster<\/p>\n<p>Zum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a. der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/p>\n<p>b. Mitgliederverwalter<\/p>\n<p>c. Typreferenten<\/p>\n<p>d. Auslandsvertreter<\/p>\n<h5>9.1<\/h5>\n<p>Die Victoria-IG wird von zwei Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinsam vertreten.<\/p>\n<h5>9.2<\/h5>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes werden &#8211; und zwar jedes einzeln &#8211; f\u00fcr ihr Amt f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren mit der Ma\u00dfgabe gew\u00e4hlt, dass dieses bis zur Durchf\u00fchrung von Neuwahlen fortdauert.<\/p>\n<h5>9.3<\/h5>\n<p>Wurde keine Mitgliederversammlung einberufen (s. \u00a7 8 Mitgliederversammlung) k\u00f6nnen die Vorstandsmitglieder auch auf einer Vorstandsversammlung durch einfache Mehrheit f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Vorstandsversammlung<\/h4>\n<p>Der Vorstandsversammlung geh\u00f6ren der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand und der erweiterte Vorstand an. Die Vorstandsversammlung findet jedes Jahr am Jahrestreffen statt. Alle Vorstandsmitglieder sind durch die Ver\u00f6ffentlichung im Programm zum Treffen im halbj\u00e4hrlich erscheinenden Victoria-Info-Heft einzuladen. Antr\u00e4ge der Mitglieder sind mindestens 14 Tage (Datum des Poststempels) vor der Vorstandsversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Beschl\u00fcsse in der Vorstandsversammlung sind mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br \/>\n\u00dcber den Ablauf der Vorstandsversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Verwaltungsaufgaben<\/h4>\n<p>Die T\u00e4tigkeit in Vorstand ist ehrenamtlich.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Rechnungspr\u00fcfer<\/h4>\n<p>Zur Pr\u00fcfung der Kasse k\u00f6nnen zwei Rechnungspr\u00fcfer gew\u00e4hlt werden. Sie haben die Kasse und die Buchf\u00fchrung zu pr\u00fcfen und der Mitgliederve rsammlung Bericht zu erstatten. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keine Vorstandsmitglieder sein.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Die Aufl\u00f6sung der Victoria-IG kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. Das verbleibende Verm\u00f6gen der Victoria-IG ist nach Abzug aller Verpflichtungen durch gemeinsamen Beschluss ausschlie\u00dflich dem Motorrad-Museum im Museum Industriekultur, N\u00fcrnberg , zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde mit der Vorstandsversammlung am 29.07.2005 in Miehlen beschlossen und insgesamt neu gefasst.<\/p>\n<p>Heide, 20.12.2005<\/p>\n<p>Kay Rauen, 1. Vorsitzender<\/p>\n<p>Manfred E. Sprenger, 2. Vorsitzender<\/p>\n<p>Roland Beckedorf, Kassenwart<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00c4nderungen gem. Vorstandsversammlung am 02.08.2013 in Stockach\/Seelfingen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lieth, 25.10.2013<\/p>\n<p>Edgar K\u00f6hnke, 1. Vorsitzender<\/p>\n<p>Manfred E. Sprenger, 2. Vorsitzender<\/p>\n<p>Johannes Koch, Kassenwart<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Die im Jahr 1988 gegr\u00fcndete Interessengemeinschaft tr\u00e4gt den Namen \u201eVictoria-Interessengemeinschaft\u201c, im nachfolgenden &gt;Victoria-IG&lt; genannt. Sie ist parteipolitisch ungebunden und \u00fcberkonfessionell. Die gesamten Kosten werden durch die Mitgliedsbeitr\u00e4ge gedeckt. Wirtschaftliche Ziele werden nicht verfolgt. 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